Neue KDDM CoronaSchVO für Gottesdienste
Pressemitteilung 202107 / 02
Düsseldorf 02.07.2021
Der Kreis der Düsseldorfer Muslime – KDDM ist der Düsseldorfer Arbeitskreis von über 30 Moscheegemeinden in Düsseldorf. Wir haben seit Beginn der Pandemie ein eignes Hygienekonzept der Moscheegemeinden entwickelt bzgl. der Einhaltung der Allgemeinverfügung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Virus SARS-CoV-2. Am 22.Juni 2021 haben wir es nochmals bearbeitet und an die verschiedenen Stufen angepasst.
Im Hinblick auf das Infektionsgeschehen regelt dieses Hygienekonzept die erforderlichen
Schutzmaßnahmen bezogen auf drei Stufen:
- die Inzidenzstufe 1, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 vorliegt,
- die Inzidenzstufe 2, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 35, aber höchstens 50 vorliegt, und
- die Inzidenzstufe3, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 50 vorliegt.
- Wird eine Inzidenzgrenze unterschritten, so gelten festgelegte Lockerungen, wenn der Wert von 100 beziehungsweise 50 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (ausgenommen Sonn- und Feiertage) unterschritten wird, ab dem übernächsten Tag.
-Wird eine Inzidenzgrenze überschritten, so gelten festgelegte Verschärfungen, wenn der Wert von 100 beziehungsweise 50 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, ab dem übernächsten Tag.
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