Grundsätze & Ziele
Grundsätze
Der KDDM bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und für die darin enthaltenen Grundlagen für das friedliche Zusammenleben der Menschen in Deutschland, die Achtung der Menschenrechte, vor allem das Recht jedes Menschen auf Leben, freie Entfaltung, Gleichbehandlung, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.
Der KDDM legt Wert auf Freundschaftlichkeit, Achtung, Nachsicht, Toleranz und Solidarität der Menschen untereinander und gegenüber anderen Glaubensangehörigen. Diese Eigenschaften stimmen auch mit den Grundsätzen des Islam überein. Jede Art von Gewalt und Aufruf zur Gewalt wird abgelehnt. Die Anerkennung dieser Grundsätze und der nachfolgenden Zielsetzungen ist Voraussetzung der Mitgliedschaft im KDDM. Der KDDM lehnt eine Zusammenarbeit mit Organisationen und Einzelpersonen, die gegen diese Werte verstoßen, konsequent ab. Als Wertegemeinschaft sind die von uns gesetzten Grundsätze und Zielsetzungen das Fundament unserer Zusammenarbeit sowie der Kooperation mit anderen.
Zielsetzungen
Kulturelle und wirtschaftliche Positionierung bzw. Stabilisierung der Muslime und muslimischen Vereine in Düsseldorf – wobei die Idee einer Etablierung einer lokalen Institution als Beziehungsgeflecht für den Austausch von Ideen, Ansprechpartner von Parteien, Stadtverwaltung, lokalen öffentlichen sowie privaten Institutionen, Wirtschaft, politischen und kulturellen Einrichtungen Priorität hat. Durch die Etablierung einer lokalen Einrichtung soll ein Sprachrohr für Muslime und muslimischen Vereine gegründet werden, das sich explizit mit lokalen Angelegenheiten, aus Wirtschaft, Politik, Bildung, Schule, kulturellen Veranstaltungen und anderen Sachverhalten sowie der Integration auseinandersetzt und Stellung bezieht. Der KDDM erklärt mit Nachdruck seine Verbundenheit zur Geltung des Grundgesetzes und der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Zu den Zielen gehört auch die Durchführung von Aktionen und Initiativen gegen Gewalt, Extremismus, Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz sowie Islamfeindlichkeit, Antisemitismus und für Zivilcourage – gemeinsam mit gleichen oder ähnlichen Bestrebungen entsprechender Vereine oder Gruppierungen. Der KDDM arbeitet ausschließlich auf lokaler Ebene in Düsseldorf. Mit dem KDDM beabsichtigen Düsseldorfer Muslime und muslimische Vereinigungen ihren Beitrag zum kulturellen Austausch und dem Dialog sämtlicher Bevölkerungsschichten auf lokaler Ebene zu leisten.
Konkreter Standpunkt und das Vorgehen des Vorstandes
des Kreises der Düsseldorfer Muslime – KDDM zu den eigenen Grundsätzen und Regularien
Präambel – Der Kreis der Düsseldorfer Muslime (KDDM) ist eine Arbeitsgemeinschaft auf Vorstandsebene für islamische Institutionen und Moscheen aus Düsseldorf. Der KDDM versteht sich ausdrücklich als Plattform für Dialog, Austausch, Begegnung, bürgerschaftliches Engagement und soziale Teilhabe. Der KDDM glaubt fest daran, dass die die Auseinandersetzung mit kontroversen Themen und Position in unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ihren Platz hat und letztlich dazu beiträgt gemeinsame gesellschaftliche Schnittmengen zu generieren, Konsens zu erzielen und verschiedene gesellschaftliche Statusgruppen anzunähern, für ein friedliches, respektvolles und demokratisches Miteinander.
Der nachfolgende Standpunkt dient der Konkretisierung der in Nr. 1 KDDM- Regularien vorgegebenen Zielsetzungen des KDDM sowie als Vorgabe bzw. Handlungsanweisung für den Vorstand. Sie gilt unmittelbar und wurde durch die Vollversammlung des KDDM beauftragt.
- Entsprechend Nr. 1 Abs. 3 der KDDM-Regularien kann der KDDM-Vorstand nur mit Personen, Gruppierungen, Vereinen oder anderen juristischen Personen eine Kooperation eingehen, die fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen und unsere freiheitliche demokratische Grundordnung teilen.
- Sollten Kooperationspartner oder Mitglieder des KDDM gewaltbefürwortende Ideologien anhängen, so stehen sie im maximalen Widerspruch zum Selbstverständnis des KDDM.
- Eine von diesen Gruppen ausgehende Einflussnahme, auch jeglicher Versuch der Einflussnahme, kann unter keinen Umständen toleriert werden und wird strikt abgelehnt. Der KDDM-Vorstand ist hier angehalten konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Einflussnahme zu verhindern oder zu unterbinden. Dazu gehört bei Bedarf auch die Einberufung einer außerordentlichen KDDM Vorstandsversammlung, um konkrete Schritte einzuleiten.
- In Anlehnung an Nr. 1. Abs. 4 KDDM- Regularien ist dem Vorstand untersagt mit Personen, Gruppierungen, Vereinen oder anderen juristischen Personen zusammenzuarbeiten oder Kooperationen einzugehen, die Gewalt, Extremismus, Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz sowie Frauenfeindlichkeit, Islamfeindlichkeit, Antiziganismus, Homophobie, Antisemitismus, Christenfeindlichkeit und andere gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit befürworten. So geartete Splittergruppen und Netzwerke mit muslimischen Bezügen wie Beispielsweise der Gewaltbereite Neo-Salafismus, Hizb Ut-Tahrir, oder Geflecht der Muslimbrüderschaft die zur Durchsetzung Ihrer Ideologie die Religion des Islam für gruppenspezifische Eigeninteresse missbrauchen werden gemäß Konsens mehrheitlich anerkannter islamischer Gelehrsamkeit strikt abgelehnt.
- Entsprechend Nr. 2 Abs. 1 KDDM- Regularien ist die Voraussetzung für die Mitgliedschaft im KDDM die Akzeptanz der Zielsetzungen des KDDM. Wenn einzelne Mitglieder des KDDM diese Zielsetzungen nachweislich unterminieren oder konterkarieren indem sie radikale Ideologien propagieren oder Vereinigungen unterstützen, die radikale Ideologien verbreiten oder zu einem Kreis von Gruppen gehören, die Gegenstand sicherheitsbehördliche Ermittlungen sind, so wird der KDDM-Vorstand ein Verfahren einleiten um ihre Mitgliedschaft im KDDM einzufrieren, diese zu suspendieren oder die Mitgliedschaft für in letzter Konsequenz nichtig zu erklären.
- Die Einfrierung, Suspendierung oder Aufhebung der Mitgliedschaft im KDDM muss den Betroffenen in Textform (schriftlich oder E-Mail) übermittelt werden und eine Begründung enthalten.
- Sollte gegen ein KDDM-Mitglied unbegründete Vorwürfe der Unterstützung einer radikalen Ideologie erhoben werden, so wird der KDDM-Vorstand das betroffene Mitglied soweit wie möglich unterstützen, um die im Raum stehenden unbegründeten Vorwürfe zu entkräften. Dabei spricht der KDDM bereits jetzt eine generelle Empfehlung aus, dass betroffene Mitglieder gegen unbegründete Behauptungen alle in Betracht kommenden rechtlichen Schritte einleiten müssen, um dagegen vorzugehen. Sollte ein Mitglied dieser Empfehlung unbegründet und/oder fahrlässig nicht nachkommen, so wertet der KDDM dies als nicht vorhandener Wille zur Aufklärung und entscheidet gemäß Punkt 4 dieses Standpunktepapiers über die weitere Mitgliedschaft des betroffenen Mitglieds.
- Sofern die unbegründeten Behauptungen rechtlich erfolgreich oder öffentlich glaubhaft zurückgewiesen werden, wird die Einfrierung bzw. Suspendierung der Mitgliedschaft durch den Vorstand aufgehoben und dies den übrigen KDDM Mitgliedern mitgeteilt.
- Sollten sich die im Raum stehenden Vorwürfe – beispielsweise nach einer kritischen Selbstüberprüfung des betroffenen Mitgliedes – als nachvollziehbar erweisen, empfiehlt der Vorstand und der KDDM dem betroffenen Mitglied alle in Betracht kommende Maßnahmen einzuleiten, um einen Prozess der Aufklärung und der selbstkritischen Auseinandersetzung mit den im Raum stehenden Vorwürfen anzustoßen. Dieser Prozess muss öffentlich glaubhaft erfolgen und bleibt für die Weitere Mitgliedschaft im KDDM unabdingbar. Sollte ein Mitglied dieser Empfehlung nicht nachkommen oder hierbei nicht erfolgreich sein, bleibt die Mitgliedschaft eingefroren bzw. suspendiert.
- In diesem erklärten Standpunkt und Vorgehen des Vorstandes des Kreises der Düsseldorfer Muslime – KDDM zu den eigenen Grundsätzen und Regularien erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, ist nicht abschließend, weil sie bei Bedarf durch ein Dreiviertel-Mehrheitsvotum im Vorstand erweitert und ergänzt werden kann. Diese Konkretisierung der KDDM- Regularien tritt gemäß Beschluss der KDDM Vorständeversammlung unmittelbar in Kraft und gilt ab sofort.
-Düsseldorf-
Der Vorstand
Kreis der Düsseldorfer Muslime