Der Kreis der Düsseldorfer Muslime (KDDM) konstituierte sich im April des Jahres 2012. Da der KDDM auf ausdrücklichen Wunsch seiner Mitglieder kein Verein ist, fußt er auch nicht auf einer Vereinssatzung. Seine Zielsetzungen und Statuten finden sich vielmehr in den nachfolgenden Regularien.
1. Zielsetzungen
Kulturelle und wirtschaftliche Positionierung bzw. Stabilisierung der Muslime und muslimischen Vereine in Düsseldorf – wobei die Idee einer Etablierung einer lokalen Institution als Beziehungsgeflecht für den Austausch von Ideen, Ansprechpartner von Parteien, Stadtverwaltung, lokalen öffentlichen sowie privaten, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Einrichtungen Priorität hat.
Durch die Etablierung einer lokalen Institution soll ein Sprachrohr gegründet werden, das sich explizit mit lokalen Angelegenheiten aus Wirtschaft, Politik, Bildung, Schulen, kulturellen Veranstaltungen und Sachverhalten sowie der Integration auseinandersetzt und Stellung bezieht.
Der KDDM erklärt mit Nachdruck seine Verbundenheit zur Geltung des Grundgesetzes und der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Durchführung von Aktionen und Initiativen gegen Gewalt, Extremismus, Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz sowie Islamfeindlichkeit, Antisemitismus und für Zivilcourage – gemeinsam mit gleichen oder ähnlichen Bestrebungen entsprechender Vereine oder Gruppierungen.
Der KDDM arbeitet ausschließlich auf lokaler Ebene.
Mit dem KDDM beabsichtigen Düsseldorfer Muslime und muslimische Vereinigungen ihren Beitrag zum kulturellen Austausch und dem Dialog sämtlicher Bevölkerungsschichten auf lokaler Ebene zu leisten.
Der KDDM ist nicht berechtigt, verbindlich Rechtsgeschäfte für seine Mitglieder zu tätigen, oder ohne deren Zustimmung bzw. unter der Vorspielung der Tatsache, dass die Mitglieder ausdrücklich zugestimmt haben, eine Pressemitteilung im Namen des Kreises der Düsseldorfer Muslime zu veröffentlichen.
2. Mitgliedschaft
Mitglied kann werden, jede juristische und natürliche muslimische Person aus den Mitgliedsvereinen, die den Angelegenheiten Düsseldorfer Muslime mit entsprechender konstruktiver Kritik und Zivilcourage begegnet, die Zielsetzungen akzeptiert und den der Vorstand zum Eintritt in den Zirkel eingeladen hat.
Die Mitgliedschaft zu KDDM wird bei Vereinen durch den Vereinsvorstand erklärt und Regularien und Grundsätze unterzeichnet.
Die Beendigung der Mitgliedschaft wird durch den betroffenen Verein schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt. Sie ist ohne Wartezeiten sofort wirksam.
3. Beitrag
Ein Monats- bzw. Jahresbeitrag wird nicht erhoben. Um den Verpflichtungen des KDDM auf Dauer nachzukommen, kann von den Mitgliedern ein Umlagebeitrag angefordert werden. Dieser wird im Einzelfall vom Vorstand festgesetzt. Der Beitrag wird zur Finanzierung von Gemeinschaftsveranstaltungen, für Geschenke und Verwaltungskosten (Porto, Druckarbeiten etc.) verwendet.
4. Vorstand
Er besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und Schriftführer, dem Schatzmeister sowie dem Sonderbeauftragten. Die Vollversammlung kann mit einfacher Mehrheit den Vorstand um weitere Stellen erweitern.
4.1 Wahl
Im Rhythmus von 3 Jahren wird der Vorstand in einer Jahresversammlung von den anwesenden Mitgliedern des KDDM gewählt. Dabei gilt: Für die Wahl des Vorstandes haben natürliche Personen passives Wahlrecht aber kein aktives Wahlrecht. Die Stimmverteilung bei allen Abstimmungen und Wahlen sind wie folgt:
Vertretene Mitgliederzahl 1-100 1 Stimmrecht
101-501 2 Stimmen
Über 501 3 Stimmen
Wiederwahl ist möglich.
4.2 Aufgaben
Werden innerhalb des Vorstands miteinander abgestimmt und im Rahmen einer Jahresplannung des Vorstands individuell festgesetzt.
4.2.1 Vorsitzender
Ihm obliegen die Leitung des KDDM, die Repräsentation bei Sitzungen oder sonstigen Anlässen, die Leitung der Jahresversammlung und sonstiger Treffen, die Organisation bzw. Koordinierung von Veranstaltungen, die Vertretung des KDDM nach außen sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (siehe auch Ziffer 5).
4.2.2 Stellvertretender Vorsitzender / Schriftführer
Er unterstützt den Vorsitzenden und übernimmt sämtliche Aufgaben während dessen Abwesenheit. Außerdem hält er alle Beschlüsse fest und gibt wichtige Informationen an den Kreis weiter.
4.2.3 Rat der Imame
N.N.
4.2.4 Schatzmeister
Er ist für eine ordnungsgemäße Verwaltung der ihm zufließenden Gelder verantwortlich. Bei der Jahresversammlung erstattet er den Kassenbericht.
4.2.5 Sonderbeauftragter
Er übernimmt insbesondere die juristische Beratung und Betreuung des Vorstandes.
5. Presse / Öffentlichkeitsarbeit
Nach Abstimmung mit dem Vorsitzenden wird die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt.
Die wichtigen Ereignisse, die den KDDM betreffen, werden gesammelt und archiviert.
6. Internet-Präsenz
In Abstimmung mit dem Vorsitzenden erfolgt die technische und redaktionelle Pflege der Website.
7. Ehrenmitgliedschaft
Der Vorstand kann mit Mehrheit eine Ehrenmitgliedschaft festlegen.
8. Mitgliederversammlung
Alle 2 Monate treffen sich die Mitglieder zur Mitgliederversammlung.
Auf der Mitgliederversammlung können von allen Mitgliedern Anträge für Projekte mit einfacher Mehrheit gestellt werden .
9. Jahresversammlung
Die Jahresversammlung wird einmal jährlich durchgeführt.
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