Richtigstellung muß abgedruckt werden – Gegen Tichys Einblick sind Düsseldorfer Muslime ein weiteres Mal vor Gericht erfolgreich


Pressemitteilung 2022003/02

Düsseldorf, 29.März 2022

Nachdem das Landgericht Frankfurt a.M. im Juli 2021 dem Medium „Tichys Einblick“ (Tichy) einstweilig untersagt hatte, ein Vorstandsmitglied als „mutmaßlich islamistischer Akteur“ zu bezeichnen – und es als eine rechtswidrige Meinungsäußerung eingestuft hat, hat der Kreis der Düsseldorfer Muslime (KDDM) im März 2022 einen weiteren juristischen Erfolg gegen Tichys Einblick erringen können.

In einem Artikel des Onlinemagazins „Tichys Einblick“ wurde rechtswidrig behauptet, dass Mitglieder des Kreises der Düsseldorfer Muslime vom Verfassungsschutz als extremistisch eingeschätzt werden. Gegen diese Fake-News sind wir gerichtlich vorgegangen. Unterlassungsansprüche konnten bereits zuvor erfolgreich gegen Tichy durchgesetzt werden. Die NRZ berichtete. Tichy war jedoch der Auffassung, dass sie nicht verpflichtet seien eine Richtigstellung abzudrucken.

Unwahre Tatsachenbehauptung

Das LG Frankfurt folgte nun der Rechtsauffassung unserer Rechtsanwälte und verurteilte Tichy zum Abdruck der Richtigstellung. Denn die Aussage war eine deutlich unwahre Tatsachenbehauptung, die auf eine erhebliche und fortdauernden Rufbeeinträchtigung für den KDDM abzielte. Das Landgericht Frankfurt am Main teilte insbesondere nicht die Auffassung der Gegenseite, wonach die aufgestellte Behauptung mehrere Interpretationsweisen zulasse und sie deshalb als Meinungsäußerung gewertet werden könne.

Tichys Einblick muss zahlen

Außerdem vermochte es die Gegenseite ebenfalls keine konkreten Tatsachen vorzulegen, welche ihre Behauptung gestützt hätte. Tichy wurde zudem verurteilt, die Rechtsverfolgungskosten der Richtigstellung und einer früheren Abmahnung zu erstatten.  

In der NDR-Sendung Zapp „Wie Medien die Stimmung anheizen“ hat man sich u.a. mit Tichys Methoden kritisch auseinandergesetzt.

Der Kreis der Düsseldorfer Muslime ist über den Ausgang des Verfahrens erleichtert und bedankt sich bei der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg für die juristische Beratung sowie professionelle Unterstützung.

Der Vorstand
Kreis der Düsseldorfer Muslime

Der KDDM ist eine Arbeitsgemeinschaft auf Vorstandsebene für rund 33 muslimische Institutionen und Moscheen vielfältiger Hintergründe aus Düsseldorf. Der KDDM versteht sich ausdrücklich in seiner Pluralität als Plattform für Dialog, Austausch, Begegnung, bürgerschaftliches Engagement und soziale Teilhabe. Der KDDM ist ein weltlicher Arbeitskreis und Interessenvertretung der Düsseldorfer Muslime. Die Werte des KDDM sind in dessen Grundsätzen und Regularien verankert.

Impressum: Postfach130509| 40555Düsseldorf| www.kddm-online.de |

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Was lange währt, wird endlich gut.

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